Pascal Hector[1]

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Prioritäten der Kohäsions- und Strukturpolitik der Union gegenüber

den Beitrittsländern Mittel- und Osteuropas

 

Überarbeitete Online-Fassung des Beitrags für die Tagung „Wirtschaftsräumliche Disparitäten in Ostmitteleuropa: Entwicklung, Struktur und Auswirkungen“ der Fachkommission Zeitgeschichte des Herder-Instituts Marburg, 1. bis 3. Dezember 2000 in Eschwege.

 

Ó Der Beitrag ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte beim Verlag Herder-Institut e. V.

 

 

I.         Einführung

 

Schon bald nach dem Fall des Eisernen Vorhangs wurde deutlich, dass die dauerhafte Stabilisierung Mittel- und Osteuropas[2] letztlich nur durch den Beitritt zur Europäischen Union gesichert werden kann. Deshalb wurde den mittel- und osteuropäischen Ländern – beginnend 1991 mit den Europaabkommen mit Polen und Ungarn –zunächst eine noch unspezifizierte „europäische Berufung“ und schließlich mit dem Europäischen Rat von Kopenhagen (21./22. Juni 1993) eine konkrete Beitrittsperspektive[3] eingeräumt.

 

Ebenso deutlich hat jedoch das Beispiel des Beitritts des ersten und bisher einzigen mittel- und osteuropäischen Transformationslandes, der DDR, zur - damals noch Europäische Gemeinschaft genannten - Union gezeigt, dass ein solcher Beitritt im gesamteuropäischen Maßstab nur möglich ist, wenn die Beitrittsländer zuvor, sowohl in politischer wie auch in wirtschaftlicher Hinsicht, ein Mindestmaß an Annäherung an das Niveau der Union, die sogenannte Beitrittsfähigkeit, erreicht haben.

 

Die Herstellung dieser Beitrittsfähigkeit ist in erster Linie eine Aufgabe für die Beitrittsländer selbst, die ihre gesamte Rechts- und Wirtschaftsordnung an den gemeinschaftlichen Besitzstand anpassen müssen (1. Hauptteil). Dabei leistet die Union, im Rahmen der Heranführungsstrategie, aktive Hilfe, darunter auch materielle Leistungen über die drei - den regional- und strukturpolitischen Instrumenten der Union nachempfundenen - Heranführungsinstrumente PHARE, ISPA und SAPARD (2. Hauptteil). Entsprechend dem Grundsatz der spezifischen Heranführungshilfen sind für die Zeit vor dem Beitritt ausschließlich diese Heranführungsinstrumente, für die Zeit nach dem Beitritt ausschließlich die bereits existierenden regional- und strukturpolitischen Instrumente der Union vorgesehen. Dementsprechend ist die Einbeziehung der mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer in die Kohäsions-, Regional- und Strukturpolitik der Union ein wichtiges Kapitel der Beitrittsverhandlungen (3. Hauptteil). Schließlich soll als Schlussbemerkung ein Ausblick auf den weiteren Gang der Beitrittsverhandlungen versucht werden.

 

 

II.        Das Ziel: Herstellung der Beitrittsfähigkeit

 

Das Beispiel der ehemaligen DDR zeigt drastisch die Folgen, wenn eine Nicht-Marktwirtschaft dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union ausgesetzt wird, denen sie nicht standhalten kann: den praktisch sofortigen und umfassenden Zusammenbruch der bestehenden Wirtschaftsstrukturen verbunden mit der Notwendigkeit, diese unter den Bedingungen – und damit auch weitgehend zu den Kosten – einer funktionsfähigen Marktwirtschaft wieder aufzubauen.

 

Damit kein Missverständnis aufkommt: Im Fall der DDR war dies, insbesondere aus dem Verständnis heraus, dass die Deutschen ein Volk sind, das zusammengehört, politisch der einzig vernünftige und gangbare Weg. Aber seine notwendige Voraussetzung war die - glücklicherweise vorhandene - Bereitschaft der Deutschen, über Jahrzehnte hinweg einen nicht unerheblichen Teil des Bruttosozialprodukts auf diese Aufgabe zu verwenden. Das Institut der deutschen Wirtschaft[4] schätzt den Nettotransfer für den Zeitraum 1991 bis 2000 auf eine Größenordnung von ca. 1.400 Milliarden DM bei weniger als 17 Mio. Einwohnern im Fördergebiet. Dies ist ganz offensichtlich eine andere Größenordnung als die ca. 20 Milliarden DM (10,33 Mrd. €), die im Rahmen des PHARE-Programms 1989 bis 1998 für die rund 110 Millionen Menschen in den zuletzt zehn mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern zur Verfügung gestellt worden sind - und auch noch als die gut 43 Milliarden DM (21,84 Mrd. €), die für die Heranführungshilfen im Zeitraum 2000 bis 2006 eingeplant sind. Nochmals: Dies ist keine Kritik an dem für die DDR gewählten Weg, sondern zeigt nur, dass dieser für die 10 Beitrittsländer keinesfalls gangbar gewesen wäre.

 

Der Europäische Rat von Kopenhagen hat daher auch die umgekehrte Reihenfolge vorgegeben: zuerst Herstellung der Beitrittsfähigkeit im wesentlichen aus eigener Kraft, wenn auch mit einer gewissen finanziellen Unterstützung seitens der Union in Höhe der genannten Beträge; Beitritt erst, sobald dieser Prozess hinreichend weit fortgeschritten ist. Dieser Zeitpunkt wird anhand konkreter Kriterien[5] (der sogenannten „ Kopenhagen-Kriterien“) bestimmt, die sich wie folgt in drei Gruppen zusammenfassen lassen[6]:

 

Als politisch-institutionelles Kriterium muss institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie für die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht sein. Dazu gehört insbesondere ein stabiler Rechts- und Verwaltungsrahmen, der unter anderem die Anwendung des Gemeinschaftsrechts erlaubt.

 

Als wirtschaftliches Kriterium: eine funktions- und wettbewerbsfähige Marktwirtschaft. Dies beinhaltet dreierlei:

·        Marktwirtschaft, d. h. Preisbildung auf Märkten: die Preise und der Außenhandel sind liberalisiert und es ist ein durchsetzbares Rechtssystem vorhanden, das auch die Eigentumsrechte regelt;

·        Funktionsfähigkeit, d.h. makroökonomische Stabilität beruhend auf einem breiten Konsens über die wesentlichen Elemente der Wirtschaftspolitik, einem entwickelten Finanzsektor und dem Fehlen größerer Hemmnisse für den Marktein- und ‑austritt;

·        Wettbewerbsfähigkeit, d.h. die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, mittels eines stabilen makroökonomischen Rahmens, eines Klimas der Berechenbarkeit, eines ausreichenden Human- und Sachkapitals sowie einer angemessenen Infrastruktur.

 

Schließlich muss zum Zeitpunkt des Beitritts der gemeinschaftliche Besitzstand (sogenannter „acquis communautaire“) in vollem Umfang übernommen sein, soweit nicht in den Beitrittsverträgen eine Übergangsfrist vereinbart wurde. Dazu gehört auch das Bekenntnis zu den Zielen der Union einschließlich ihrer politischen Entwicklungsperspektive[7]. Dies findet seinen Ausdruck im nationalen Plan zur Übernahme des Besitzstands, dessen Einhaltung von der Kommission überprüft wird.

 

Im jüngsten verfügbaren Fortschrittsbericht stellt die Kommission[8] fest, dass derzeit (Stand November 2000) keines der 10 mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer die wirtschaftlichen Kriterien in vollem Umfang erfüllt, insbesondere fehle die Wettbewerbsfähigkeit. Estland, Ungarn und Polen sowie mit einer gewissen Abstufung auch Tschechien und Slowenien könnten „in naher Zukunft“ dieses Stadium erreichen; Lettland, Litauen und die Slowakei „mittelfristig“; Bulgarien erfülle keines der Kriterien, habe jedoch „deutliche Fortschritte“ gemacht; Rumänien habe „nach wie vor nicht ausreichende Fortschritte“ vorzuweisen.

 

Aus dem gewählten Ansatz, den Beitritt erst dann zuzulassen, wenn die Kopenhagener Kriterien erfüllt und insbesondere der gemeinschaftliche Besitzstand übernommen ist, folgt, dass für den Zeitpunkt des Beitritts – entgegen einer verbreiteten Fehlperzeption in der Öffentlichkeit – nicht nur der Abschluss der Verhandlungen maßgeblich ist - oder gar Zahlenspielereien mit den abgeschlossenen Kapiteln - sondern die Herstellung der Beitrittsfähigkeit durch die Beitrittsländer selbst. Im Beitrittsvertrag werden nur die (notwendigerweise befristeten) Ausnahmen von der Pflicht zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes vereinbart. Der Rest dieses Besitzstands muss ab dem Tag des Beitritts voll implementiert sein. Der Abschluss der Beitrittsverhandlungen ist also zwar eine notwendige, keinesfalls aber die einzige Voraussetzung für den Beitritt.

 

 

III.      Kohäsions-, Regional- und Strukturpolitik im Rahmen der Heranführungsstrategie

 

Die Herstellung der Beitrittsfähigkeit, die - wie ausgeführt – in der Hauptverantwortung des jeweiligen Beitrittslands liegt, wird von der Union im Rahmen der Heranführungsstrategie unterstützt. Dabei gilt der Ansatz der spezifischen Heranführungshilfe: Vor dem Beitritt stehen den Kandidatenländern ausschließlich die spezifischen Heranführungsinstrumente zur Verfügung; nach dem Beitritt ausschließlich die normalen kohäsions-, regional- und strukturpolitischen Instrumente der Union (Abschnitt 1). Als zentrales Steuerungsinstrument der Heranführungsstrategie wirkt die Beitrittspartnerschaft, die jedes Beitrittsland mit der Union abschließt (Abschnitt 2). Die finanzielle Unterfütterung erfolgt durch die drei finanziellen Heranführungsinstrumente: PHARE, SAPARD und ISPA (Abschnitt 3). Ziel dieser regionalpolitischen Maßnahmen ist es, regionalpolitische Divergenzen in drei Richtungen abzubauen: zwischen den Beitrittsländern und den Mitgliedstaaten, zwischen den Beitrittsländern untereinander sowie innerhalb der einzelnen Beitrittsländer (Abschnitt 4).

 

 

1.                  Ansatz der spezifischen Heranführungshilfe

 

Bis zum Beitritt ist den Kandidatenländern das normale regionalpolitische Instrumentarium, das den Mitgliedstaaten offensteht, verschlossen. Deshalb hat man schon unmittelbar nach dem Fall des Eisernen Vorhangs spezifische Hilfsinstrumente für die mittel- und osteuropäischen Transformationsländer vorgesehen, im wesentlichen zunächst das PHARE[9]-Programm.

 

Dieses schon 1989, zunächst für Polen und Ungarn, aufgelegte Programm wurde nach und nach auch auf die anderen mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten ausgedehnt. Dabei lassen sich drei Entwicklungsphasen unterscheiden: 1989 bis 1993: Unterstützung der Wirtschaftsreformen und des politischen Wandels insbesondere durch technische Beratung; 1993 bis 1997: zusätzlich Öffnung für Infrastrukturinvestitionen sowie ab dem Europäischen Rat von Luxemburg (Dezember 1997), bei dem die Aufnahme der ersten Beitrittsverhandlungen beschlossen worden war, die Konzentration auf die Heranführung der Beitrittsländer an die Europäische Union.

 

Im Rahmen der vom Europäischen Rat Berlin[10] (März 1999) beschlossenen „Agenda 2000“ wurden die PHARE-Mittel aufgestockt und zusätzliche zwei weitere Heranführungsinstrumente eingeführt: SAPARD[11] zur Modernisierung des Landwirtschaftssektors und der Nahrungsmittelindustrie sowie ISPA[12] für den Verkehrs- und Umweltbereich.

 

Damit stehen im Rahmen der Heranführungsstrategie von 2000 bis 2006 für die 10 mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer insgesamt 21,84 Mrd. €[13] (in konstanten Preisen von 1999) zur Verfügung. Dies entspricht ca. 3 Prozent des Gemeinschaftshaushalts. Geteilt durch die siebenjährige Laufzeit ergibt sich ein Jahresbetrag von 3, 12 Mrd. €, der sich auf die drei Programme wie folgt verteilt: PHARE 1,56 Mrd. €, ISPA 1,04 Mrd. €, SAPARD 0,52 Mrd. €.

 

 

2.                  Die Beitrittspartnerschaft als zentrales Steuerungsinstrument der Heranführungsstrategie

 

Das zentrale Steuerungsinstrument der Heranführungsstrategie sind die vom Europäischen Rat in Luxemburg (Dezember 1997)[14] eingeführten „Beitrittspartnerschaften“. Sie bilden den einheitlichen Rahmen, in dem alle Formen der Unterstützung für die mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer zusammengefasst werden. Dabei werden für jeden Bewerberstaat die Prioritäten für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands und die hierfür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aufgeführt. Die Beitrittspartnerschaften decken grundsätzlich den gesamten Zeitraum bis zum Beitritt ab, werden aber bei Bedarf überarbeitet[15].

 

Auf der Grundlage der mit der Union vereinbarten Beitrittsstrategien arbeiten die Beitrittsländer ihre nationalen Programme für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands aus. Diese nationalen Programme enthalten das detaillierte Arbeitsprogramm für die Anpassung des nationalen Rechts und der nationalen Verwaltung an den gemeinschaftlichen Besitzstand, einschließlich eines Zeitplans sowie der Ressourcen, die für dieses Ziel eingesetzt werden.

 

Für die Union bilden die Beitrittspartnerschaften, insbesondere die darin aufgeführten Prioritäten für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands, die Grundlage für die Programmierung der Finanzhilfe im Rahmen der finanziellen Heranführungsinstrumente sowie der damit verbundenen Auflagen. In jedem regelmäßigen Fortschrittsbericht der Kommission wird überprüft, welche Ziele erreicht wurden und wo noch Handlungsbedarf besteht. Mit Hilfe der in den Beitrittspartnerschaften enthaltenen Konditionalitätenklauseln kann die Union im Falle unzureichender Fortschritte bei der Erfüllung der Beitrittskriterien oder bei Nichterfüllung der Verpflichtungen aus den Assoziationsabkommen reagieren. Bisher brauchten diese Klauseln jedoch noch in keinem Fall in Anspruch genommen zu werden[16].

 

 

3.                  Die finanziellen Heranführungsinstrumente im Einzelnen

 

Gemeinsam ist allen drei finanziellen Heranführungsinstrumenten, PHARE, ISPA und SAPARD, dass sie lediglich einen Teil der Kosten der geförderten Projekte abdecken und so, über die ergänzende nationale Kofinanzierung, eine Anschubwirkung entfalten, die wesentlich über den direkt von der Union eingesetzten Finanzbeitrag hinausgeht.

 

 

a)                 PHARE

 

Das PHARE-Programm dient der Kofinanzierung von Maßnahmen der technischen Hilfe einschließlich der dazugehörigen Investitionsvorhaben zum Aufbau der Strukturen, die notwendig sind, um den gemeinschaftlichen Besitzstand nach dem Beitritt auch tatsächlich umzusetzen. Dabei sind rund 30 % der PHARE-Mittel für den Verwaltungsaufbau, die übrigen 70% für Investitionsvorhaben vorgesehen. Insgesamt entspricht das PHARE-Programm Aufgabengebiet und Arbeitsweise der Regional- und Strukturfonds der Union außerhalb der Landwirtschaft. Ein wichtiger Nebeneffekt ist daher die Entwicklung der Verwaltungsverfahren und Strukturen innerhalb der Beitrittsländer, die für die Teilnahme an den Strukturfonds nach dem Beitritt erforderlich sind.

 

Kern des PHARE-Programms sind mehrere hundert konkrete Projekte[17] insbesondere auch der technischen Zusammenarbeit[18] in praktisch allen Bereichen des staatlichen und wirtschaftlichen Lebens. Nur zur Illustration der Vielfalt dieser Projekte seien, am Beispiel Polens[19], die folgenden genannt:

 

-                     Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung in den Bereichen Finanzkontrolle, öffentliche Finanzen, Zentralbank, Kataster, Steuerverwaltung, parlamentarische Verfahren, Fischerei, Verkehr, sozialer Dialog, Berufsbildung, kleine und mittlere Unternehmen, Ausfuhrentwicklung, Regionalpolitik und Statistik (65 Mio. €);

-                     Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts durch Entwicklung von Humanressourcen, Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der unternehmensbezogenen Infrastruktur in 5 Regionen des Landes (130 Mio. €);

-                     Verkehrsinfrastrukturinvestitionen, z. B. Bau und Erneuerung ausgewählter Abschnitte der Autobahn Breslau-Kattowitz-Krakau (126 km), die aus PHARE-Mitteln (105 Mio. €) und von der Europäischen Investitionsbank (375 Mio. €) kofinanziert wurden;

-                     Vorarbeiten zur Durchführung der Privatisierung, zum Beispiel die Bewältigung uneinbringlicher Forderungen vor der Privatisierung von Geschäftsbanken, die von PHARE (20 Mio. €) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung kofinanziert wurden.

-                     Förderung der Regionalentwicklung durch Kofinanzierung von fast 200 kommunalen Infrastrukturprojekten (50 Mio. €) sowie über eine Zuschussregelung zusammen mit Geschäftsbanken von beinahe 1000 Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Auf diese Weise wurden in den betreffenden Regionen öffentliche und private Investitionen in Höhe von über 150 Mio. € initiiert und mehr als 11.000 Arbeitsplätze geschaffen.

 

Besonders hervorzuheben ist die Kofinanzierung der Teilnahme der mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer an den Gemeinschaftsprogrammen[20], wobei aus PHARE-Mitteln ein Teil der sonst zu erbringenden nationalen Eigenleistung übernommen werden kann. Dies bewirkte eine zusätzliche Förderung, da so Mittel aus den Gemeinschaftsprogrammen für das Beitrittsland nutzbar gemacht werden können. Für Polen zum Beispiel waren hierfür im Jahr 2000 31 Mio. € vorgesehen.

 

Aus PHARE werden auch Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gefördert: so sind für 2000 55 Mio. € für solche Programme von Polen mit Deutschland, der Tschechischen Republik, der Slowakei und eine Sondermaßnahme zu Gunsten der Ostseeregion vorgesehen. Von derartigen Programmen profitiert z. B. die Zusammenarbeit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Woijwodschaft Westpommern, zwischen Brandenburg und der Woijwodschaft Lebuser Land sowie zwischen Sachsen und der Woijwodschaft Niederschlesien.

 

Neben den länderspezifischen Programmen legt PHARE auch Mehrländerprogramme und horizontale Programme auf, zum Beispiel das Beratungszentrum für Maßnahmen der technischen Hilfe TAIEX[21] in Brüssel und die Fazilität für kleine und mittlere Unternehmen.

 

Aus PHARE-Mitteln wird auch das so genannte "Twinning-Programm" finanziert: Es handelt sich um konkrete Einzelprojekte zwischen einer öffentlichen Verwaltung in einem Beitrittsland und derjenigen in einem Mitgliedstaat, wozu in Deutschland auch die Länderverwaltungen gehören, die sich aktiv am Twinning-Programm beteiligen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wird ein in der praktischen Umsetzung und Durchführung des Gemeinschaftsrechts erfahrener Experte aus dem staatlichen Bereich in die Verwaltung des Beitrittslandes entsandt, um dort an der Vorbereitung auf die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes mitzuwirken. Das Ziel ist es, den Beitrittsländern beim Aufbau einer modernen und effizienten Verwaltung zu helfen, die die Strukturen, Ressourcen und Managementfähigkeiten aufweist, die zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes auf dem selben Niveau wie die Mitgliedstaaten notwendig sind. Die Einzelheiten des Programms, insbesondere die in der Regel sehr detaillierte Zielvereinbarung, werden unmittelbar zwischen den auf beiden Seiten beteiligten Verwaltungen getroffen. Im ursprünglich ausschließlich vorgesehenen langfristigen Bereich (Projekte mit einer Dauer von einem bis drei Jahren) wurden bisher ca. 250 Projekte[22] vereinbart. Seit 2001 sind auch Projekte von kürzerer Dauer als einem Jahr (so genannte Mittelfrist-Projekte) möglich.

 

Das Twinning-Programm ist aus zwei Gründen eine sehr wichtige Ergänzung der übrigen Vor-Beitrittshilfen: Zunächst ermöglicht es einen Know-how-Transfer, den kommerzielle Berater nicht bieten können, da diese kaum die gleiche Praxiserfahrung bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts mitbringen, wie Verwaltungsbeamte der Mitgliedstaaten. Zum anderen ermöglicht es schon im Vor-Beitrittsstadium, Kontakte zwischen den Verwaltungen der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer zu knüpfen, die nach dem Beitritt auch in der täglichen Arbeit zusammenwirken müssen. Damit dient es auch dem Abbau von Misstrauen in den Verwaltungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich des Stands der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands in den Beitrittsländern.

 

Seit der Einführung des Twinning-Programms im Mai 1998 sind etwas mehr als zehn Prozent der PHARE-Mittel (das heißt für die Jahre 1998 bis 2000 ca. 148,8 Mio. €) dafür eingesetzt worden. Eine Weiterführung des Twinning-Programms nach dem Beitritt ist nicht vorgesehen.

 

 

b)                 ISPA

 

ISPA[23] verbindet Elemente der Vor-Beitrittshilfen und der Hilfen für Mitgliedstaaten, insbesondere der Kohäsionsfonds, denen es nachgebildet ist. Das Ziel der Kommission ist es daher, die Verfahren denen der Kohäsionsfonds immer stärker anzunähern. ISPA unterstützt die Vorbereitung der Beitrittsländer auf die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands in zwei Bereichen: Umwelt und Verkehr. Dabei beträgt der Gemeinschaftsanteil an der Projektfinanzierung normalerweise 75%, in Ausnahmefällen bis zu 85 %. Hinsichtlich der Aufteilung der Mittel hat die europäische Kommission für jedes Beitrittsland eine Spanne festgesetzt[24], die auf den drei Kriterien Bevölkerungsgröße, Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in Kaufkraftparitäten und Größe des Landes beruht. Sie reicht von Slowenien mit 1%-2% bis zu Polen mit 30%-37%. Zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands müssen die Gesamtkosten für jedes Projekt mindestens 5 Mio. € betragen. Ihre Auswahl erfolgt auf der Grundlage der nationalen Verkehrs- beziehungsweise Umweltprogramme, die wesentliche Bestandteile der Beitrittspartnerschaften sind.

 

Im Umweltbereich liegt der Schwerpunkt auf der Umsetzung der investitionsintensivsten Umweltrichtlinien des Gemeinschaftsrechts in den vier Bereichen Trinkwasserversorgung, Abwasserbehandlung, Behandlung fester Abfälle und gefährlicher Abfälle sowie der Bekämpfung der Luftverschmutzung. Beispiele[25] für große, bereits genehmigte ISPA-Projekte im Umweltbereich sind: Abwasserbehandlungsanlagen in Bydgoszcz (Polen) und Györ (Ungarn), die Abfallentsorgung in Peatri Neamt (Rumänien).

 

Im Verkehrsbereich geht es um den Anschluss der Beitrittsländer an das transeuropäische Transportnetz, bzw. um dessen Weiterführung innerhalb der Beitrittsländer und um die Verbindung der Beitrittsländer untereinander. Ein Beispiel aus dem Bereich des Straßennetzes ist die Via Baltica und aus dem Bereich des Schienennetzes die Bahnlinie Bratislava-Senkvice.

 

 

c)         SAPARD

 

Das Sonderprogramm für die Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (SAPARD[26]) dient der Unterstützung der Beitrittsländer bei ihren Bemühungen um Neustrukturierung der Landwirtschaft und der ländlichen Gebiete im Rahmen der Beitrittsvorbereitung. Diese Zielsetzung entspricht derjenigen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung (EAGFL-A) bezüglich der alten Mitgliedstaaten. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Markteffizienz im Bereich der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und der Verbesserung der  Wirtschaftsbedingungen, insbesondere Schaffung von Arbeitsplätzen im Landwirtschaftssektor. Der Gemeinschaftsanteil an der Finanzierung beläuft sich in der Regel auf 75 Prozent, in Einzelfällen sind bis zu 100 Prozent möglich.

 

Beispiele für SAPARD-Projekte sind: Investitionen in die Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen von Agrar- und Fischereierzeugnissen, Verbesserung der Qualitäts-, Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen, Diversifizierung wirtschaftlicher Tätigkeiten, um zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten oder Einkommensalternativen in ländlichen Gebieten zu schaffen, die Gründung von Erzeugervereinigungen, Dorferneuerung und ‑entwicklung sowie Schutz und Erhaltung des ländlichen Erbes, Bodenmelioration und Flurbereinigung, das Erstellen von Grundbüchern und deren Aktualisierung sowie die Verbesserung der Berufsbildung.

 

 

4.         Regionalpolitische Divergenzen

 

Aus regionalpolitischer Sicht ist der Heranführungsprozess unter drei Gesichtspunkten von besonderem Interesse: der angestrebten wirtschaftlichen Konvergenz der Beitrittsländer zu den alten EU-Mitgliedstaaten; der Fähigkeit der Beitrittsländer, Mittel aus den Förderprogrammen zu erhalten, die - pro Kopf - recht unterschiedlich ist, und schließlich der regionalpolitischen Divergenz innerhalb eines Beitrittslandes, die sich aufgrund des unterschiedlichen Entwicklungspotentials von Zentrum und Peripherie, in bestimmten Phasen des Aufholprozesses eher erhöht als verringert.

 

 

a)         Divergenz zu den EU-Mitgliedstaaten

 

Ausgangspunkt der Heranführungsbemühungen ist das Ziel, den Abstand im Entwicklungsstand zwischen den alten Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern zu verringern, mit anderen Worten: das Aufholen der Beitrittsländer zu fördern, sodass sie Anschluss an den Stand der Entwicklung der alten Mitgliedstaaten finden.

 

Dieser Aufholprozess kam in den letzten Jahren langsam aber stetig voran. Die zehn mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer wiesen in der letzten Dekade ein gutes Wirtschaftswachstum auf: Der Durchschnitt des realen Wachstums des Bruttoinlandsprodukts in den Ländern lag 1999 bei 2,2% und 2000 bei ca. 4%[27]. Da aber die Union im gleichen Zeitraum ebenfalls ein starkes Wirtschaftswachstum verzeichnete und die Wachstumsraten zwischen den verschiedenen Beitrittsländern stark divergieren, erreichten aber nicht alle Beitrittsländer eine reale wirtschaftliche Konvergenz zum EU-Durchschnitt[28]. Dies gilt vor allem für die Jahre 1998 und 1999, die für die Beitrittsländer besonders schwierig waren. So mussten z. B. 1999 Litauen, Estland und Tschechien negative Wachstumsraten hinnehmen; Lettland erreichte lediglich ein faktisches Nullwachstum[29]. Das heißt, diese Länder haben im Jahr 1999 nicht nur nicht aufgeholt, sondern sind sogar im Verhältnis zum Durchschnitt der alten Mitgliedstaaten noch weiter zurückgefallen. Die Slowakei bewegte sich mit einer Wachstumsrate von 1,9% im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten in etwa auf der Stelle. Lediglich Ungarn, Polen und Slowenien[30] wiesen mit über 4% Wachstumsraten auf, die ein - langsames - Aufholen ermöglichen.

 

Diese Betrachtung einzelner Jahre darf jedoch nicht den Blick dafür verstellen, dass die Wachstumsraten im Verlauf stark schwanken und dass diejenigen der Beitrittsländer im langjährigen Durchschnitt höher sind als diejenigen der alten Mitgliedstaaten. Außerdem ist das Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt nur ein Element unter mehreren im Rahmen des Aufholprozesses. Die Deutsche Bank Research hat in ihrer großangelegten Studie zur EU-Erweiterung[31] einen so genannten „Konvergenzindikator“ entwickelt, der helfen soll, den verbleibenden Abstand der einzelnen Beitrittsländer zum EU-Durchschnitt abzuschätzen. Dieser beruht, neben dem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in Kaufkraftparitäten auf 15 weiteren Kennzahlen, z. B. dem Anteil der Investitionen am BIP, dem Produktivitätswachstum, der Arbeitslosenquote, der Inflationsrate, dem Haushaltssaldo, dem Leistungsbilanzsaldo usw.[32]. Nach diesem Maßstab[33] erreicht der Spitzenreiter, Slowenien, mit 71,2% des Durchschnitts der EU-15 bereits fast das Niveau der ärmsten Mitgliedstaaten, dicht gefolgt von Tschechien (68,8%), Ungarn (68,4%) und auch Estland (65,2%). Polen befindet sich mit 61,0% in einer mittleren Position, ähnlich wie die Slowakei mit 58,8 %. Dann folgen Lettland (56,1 %), Bulgarien (54,6%), Litauen (52,2%) und als Schlusslicht Rumänien (47,1 %).

 

Zu einem vergleichbaren Ergebnis kommt die ähnliche Studie der HypoVereinsbank[34], in der diese insbesondere die langfristigen Wachstumsperspektiven der mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer noch günstiger als die bisherige Entwicklung eingeschätzt und für die nächsten zehn Jahre dort im Jahresdurchschnitt Wachstumsraten von 4 % bis 5 ½ % erwartet - doppelt so hoch wie in Euroland.

 

Diese Untersuchungen lassen erwarten, dass es - nicht zuletzt durch die regional- und strukturpolitischen Maßnahmen der Union – auch in Mittel- und Osteuropa zu einem Aufholprozess kommt, der demjenigen bei den bisherigen Beitritten wirtschaftlich unterdurchschnittlich entwickelter Staaten zur Union vergleichbar ist. Am frappierendsten fiel dieser Aufholprozess bei Irland[35] aus, war aber auch im Falle Spaniens, Portugals und Griechenlands bemerkenswert. Die Zahlen für Mittel- und Osteuropa zeigen allerdings, dass dieser Prozess nicht notwendigerweise gradlinig verläuft, erheblicher eigener Anstrengungen seitens der Beitrittsländer bedarf und – bei sehr großen Unterschieden zwischen den einzelnen Beitrittsländern - voraussichtlich einen längeren Zeitraum, möglicherweise mehrere Jahrzehnte, in Anspruch nehmen wird.

 

 

b)         Aufteilung der Mittel auf die Beitrittsländer

 

Im Interesse einer angemessenen Aufteilung der Heranführungsmittel hat die Kommission eine indikative jährliche Mittelaufteilung für PHARE (Mittel der Länderprogramme), ISPA und SAPARD auf die einzelnen Beitrittsländer vorgenommen[36]. Diese geben die Zielwerte an, die die Kommission bei der Vergabe der Mittel auf die einzelnen Länder anstrebt. Dabei ist für das ISPA-Programm eine Spanne in Form eines Mindest- und eines Höchstwertes angegeben worden, innerhalb derer die Mittelvergabe nach der Qualität der eingereichten Projekte variieren kann. Hiermit soll ein Anreiz für die Beitrittsländer gesetzt werden, sich aktiv um diese Mittel zu bemühen und möglichst qualifizierte Projekte vorzuschlagen.

 

Nimmt man den Mittelwert dieser indikativen Mittelaufteilung, so zeigt sich, dass dieser z.B. mit dem Bruttoinlandsprodukt in Kaufkraftparitäten pro Einwohner in Prozent des EU-Durchschnitts[37] nur sehr lose korreliert: So sind zum Beispiel für Estland bei 36% des EU-Durchschnitts im Mittel 43,1 € pro Kopf Fördermittel vorgesehen, für Polen bei 37% nur 23,7 €. Für Ungarn sind bei 51 % immerhin 21,8 € vorgesehen, für Tschechien bei 59% nur 16,6 €.

 

Diese schon in der indikativen Mittelaufteilung angelegten unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen, verbunden mit der unterschiedlich entwickelten Fähigkeit[38], geeignete Projekte einzureichen und so die angebotene Spanne optimal auszunutzen, lassen erwarten, dass die Beitrittsländer in recht unterschiedlicher Weise von der angebotenen Förderung profitieren werden. Dies wird auch Rückwirkungen auf ihre jeweilige Fähigkeit haben, den EU-Durchschnitt einzuholen und so eine gewisse regionalpolitische Divergenz zwischen den verschiedenen Teilen der erweiterten Union auf längere Zeit fortbestehen lassen.

 

 

c)         Regionalpolitische Divergenz innerhalb der mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer

 

In ihrem Fortschrittsbericht 2000[39] stellt die Kommission fest, dass die Ungleichheiten innerhalb der Bewerberländer eher zunehmen, insbesondere zwischen den Hauptstädten und den Grenzregionen zu Union einerseits und den östlichen Regionen andererseits.

 

Dieser Befund sei an zwei Fällen illustriert: So hat beispielsweise das Verhältnis zwischen der Woijwodschaft mit dem höchsten und dem niedrigsten Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in Polen von 2,5 im Jahr 1992 auf 3,48 im Jahr 1995 zugenommen[40]. Eine ähnliche Zunahme der regionalen Spreizung zeigt sich auch auf den Arbeitsmärkten der Beitrittsländer, z. B. in der Tschechischen Republik. Hier hat der Unterschied der Arbeitslosenquote zwischen den zehn schlechtesten und den zehn besten Kreisen von 4,4 Prozentpunkten im Jahr 1992 auf 8,1 Prozentpunkte im Jahr 1997 zugenommen[41]. Die Studien legen die Annahme nahe, dass sich die divergente Entwicklung kleinräumig noch wesentlich stärker bemerkbar macht.

 

Untersucht man diese Divergenzen geographisch, so zeigt sich, dass sich die westlichen Regionen der mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer sowie die Ballungsgebiete überproportional entwickelt haben, während die östlichen und die ländlichen Gebiete zurückgeblieben sind[42]. Dies ist unmittelbar einleuchtend, da sich die wertschöpfungsintensiven Betriebe mit starker Handelsverflechtung in die Union tendenziell eher in den westlichen Gebieten, nahe der Grenze zur Union, oder in den städtischen Ballungszentren ansiedeln.

 

Damit entsteht ein - zumindest kurzfristiger - Widerspruch zwischen der endogenen regionalen Entwicklung und dem Postulat der Gleichheit der Lebensverhältnisse. Ein gewisses Anwachsen der Ungleichheit ist jedoch in spezifischen Situationen hinzunehmen, zum Beispiel bei der Beseitigung von "Flaschenhälsen" in Boomregionen, die ein Hindernis für den Aufholprozess des gesamten Landes darstellen. Dennoch will die europäische Kommission diesem Problem künftig stärkere Aufmerksamkeit widmen und darauf achten, dass künftige Politiken "auch darauf abzielen, regionale wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten abzubauen."[43].

 

 

IV.       Kohäsions-, Regional- und Strukturpolitik als Gegenstand der Beitrittsverhandlungen

 

Auch für die Kohäsions-, Regional- und Strukturpolitik gilt zunächst der allgemeine Grundsatz der Beitrittsverhandlungen, wonach der gemeinschaftliche Besitzstand, so wie er sich am Tag des Beitritts darstellt, ohne dauerhafte Ausnahmen übernommen werden muss (und darf). Die Beitrittsländer haben auch schon ihre Bereitschaft erklärt, diesen Besitzstand in vollem Umfang zu übernehmen. Dennoch wird dieses Verhandlungskapitel nicht so rasch abgeschlossen werden können, denn es stellen sich zwei spezifische Probleme: der von den bisherigen Nettoempfängerländern so genannte "statistische Effekt" sowie die absehbare Reform des gemeinschaftlichen Besitzstands in diesem Bereich, die zu einem beitrittsnahen Zeitpunkt wirksam werden wird.

 

Die Nettoempfängerländer weisen darauf hin, dass das durchschnittliche Bruttoinlandsprodukt pro Kopf der Union anlässlich der Beitritte sinken wird, da voraussichtlich alle Beitrittsländer ein Bruttoinlandsprodukt unterhalb des EU Durchschnitts haben werden. Allein durch diesen statistischen Effekt ist es möglich, dass zahlreiche Regionen in den bisherigen Hauptempfängerländern unter das Förderkriterium von 75 Prozent des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf fallen und damit aus der sog. Ziel-1-Förderung, die den Hauptanteil ausmacht, ausscheiden. Diese Länder, allen voran Spanien, fordern eine Berücksichtigung dieses Umstands in den Beitrittsverhandlungen. Dabei übersehen sie jedoch, dass die notwendige Folge des Beitritts ärmerer Staaten zur Union ist, dass auf alle alten Mitgliedstaaten eine größere Last als bisher zukommt. Diese nimmt entweder - für die bisherigen Nettozahler - die Form höherer Nettobeiträge oder - für die bisherigen Nettoempfänger - die Form geringerer Nettozuflüsse an.

 

Einen interessanten Versuch der Simulation von Ausgaben und Finanzierung des EU-Haushalts für die Jahre 2007 und 2013 in verschiedenen Fallkonstellationen hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung im Auftrag des Bundesfinanzministeriums unternommen[44]. Danach würde sich bei einem Beitritt aller zwölf Beitrittskandidaten - unter der Annahme sonst gleicher Bedingungen - der Nettobeitrag Deutschlands um 4,727 Milliarden € pro Jahr erhöhen, die Nettoeinnahme Spaniens um 4,388 Milliarden €[45] pro Jahr verringern. Das heißt, beide Länder müssten in etwa gleich zu den Kosten der Erweiterung beitragen. Der daraus folgende etwas höhere Pro-Kopf-Anteil Spaniens lässt sich mit der Überlegung begründen, dass Spanien bisher in besonderem Maße von der Solidarität der Partner in der Union mit dem Ziel profitiert hat, den Entwicklungsrückstand rasch aufzuholen. Nachdem dieses Ziel nunmehr weitgehend erreicht ist, spricht viel dafür, die mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer, die sich in einer ähnlichen, sogar noch schlimmeren Lage befinden wie Spanien 1985, in ähnlicher Weise an dieser Solidarität teilhaben zu lassen.

 

Der zweite Unsicherheitsfaktor in den Verhandlungen über dieses Kapitel ist die Weiterentwicklung des gemeinschaftlichen Besitzstands: Die gegenwärtige, beim Europäischen Rat von Berlin im März 1999 ausgehandelte Regelung gilt bis längstens Ende 2006, also einem Zeitpunkt, der voraussichtlich relativ nahe am Beitrittszeitpunkt liegen wird. Die Annahme ist daher nahe liegend, dass die bisherigen Mitgliedstaaten vor dem Abschluss der Verhandlungen eine Vorstellung davon haben wollen, was im Zeitraum ab 2007 an Belastungen auf sie zukommt, beziehungsweise was sie an Leistungen erwarten können.

 

Aus diesen Gründen gibt es zum Kapitel 21 der Beitrittsverhandlungen - Regionalpolitik und Koordinierung der strukturellen Instrumente - bisher nur einen gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union[46], der feststellt, dass die notwendigen Informationen noch nicht vorliegen und die Fragen deshalb in einer späteren Phase der Verhandlungen geprüft werden müssen. Dabei wird jedoch ausdrücklich auf die „Sensibilität“ des Themas hingewiesen, sowie darauf, dass der gemeinschaftliche Besitzstand einer förmlichen Überprüfung unterzogen wird.

 

Dieses Kapitel wird daher erst in einer späteren Phase inhaltlich verhandelt werden – nach dem Verhandlungsfahrplan der Kommission[47] ab dem ersten Halbjahr 2002 unter spanischer Präsidentschaft -, und es ist nicht auszuschließen, dass eine endgültige Lösung erst in der Schlussrunde der Beitrittsverhandlungen gefunden werden wird.

 

 

V.        Ausblick auf den weiteren Verlauf der Beitrittsverhandlungen

 

Endgültige Aussagen zum weiteren Verlauf der Beitrittsverhandlungen, insbesondere zum Kreis der Kandidaten, die in der ersten Runde aufgenommen werden und zum Zeitpunkt des Beitritts sind derzeit noch nicht möglich.

 

Die Beitrittsverhandlungen wurden von Anfang an unter der Prämisse geführt, dass die mit der Aufnahme der Beitrittsverhandlungen in zwei Gruppen[48] vorgenommene Aufteilung lediglich vorläufig ist, und dass die Mitglieder der zweiten Gruppe diejenigen der ersten einholen oder sogar überholen können. Diese Möglichkeit hat sich inzwischen zunehmend konkretisiert: Während Rumänien und Bulgarien, auch nach eigener Einschätzung, für einen Beitritt in der ersten Runde noch nicht ausreichend vorbereitet sind, fällt es zunehmend schwer, zwischen den anderen zehn Kandidaten zu differenzieren. Dabei darf allerdings nicht vergessen werden, dass nach der Einschätzung der Kommission bisher noch kein einziger Kandidat alle Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllt[49]. Das heißt, welcher dieser zehn Kandidaten sich letztlich für den Beitritt in der ersten Runde qualifiziert, hängt in erster Linie von den eigenen weiteren Anstrengungen bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands ab.

 

Die ersten Hinweise auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Beitrittsverhandlungen hat der Europäische Rat von Helsinki (Dezember 1999) mit der Festlegung gegeben, dass die Union die auf ihrer Seite notwendigen Voraussetzungen für den Beitritt bis zum 31.12.2002 schaffen sollte[50]. Diese Voraussetzungen werden mit dem beim Europäischen Rat von Nizza (Dezember 2000) abschließend ausgehandelten "Vertrag von Nizza" geschaffen, dessen Ratifizierung bis Ende 2002 angestrebt wird. Dieser Europäische Rat[51] hat daher auch festgestellt, dass mit der Ratifizierung die Beitrittsfähigkeit seitens der Union Ende 2002 hergestellt sein wird. Im Hinblick auf das knappe Nein der irischen Bevölkerung bei äußerst geringerer Stimmbeteiligung in der ersten Volksabstimmung wird allerdings vorher eine erneute Volksabstimmung in Irland erforderlich sein. Der Europäische Rat von Göteborg (Juni 2001) hat die Mitgliedstaaten jedoch aufgerufen, den Ratifizierungsprozess unverändert fortzusetzen.

 

Von der Beitrittsfrage zu trennen sind die weiter gehenden internen Reformen der Sachpolitiken, insbesondere der Agrar-, Struktur- und Regionalpolitik, die ab dem 2. Halbjahr 2002 in Angriff genommen werden sollen. Dieser Prozess und die Erweiterung werden in gewissen Phasen parallel stattfinden, ohne dass jedoch eine Verknüpfung im Sinne einer Konditionalität bestünde. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung kommt in seinem bereits erwähnten Gutachten[52] zu dem Schluss, dass die Erweiterung zwar im Rahmen der heute geltenden Obergrenzen für den EU-Haushalt finanzierbar ist, dass sie den Druck in Richtung auf längst überfällige Reformen der EU-Politiken jedoch erhöht, da ansonsten schwer zu rechtfertigende Ungleichgewichte in der Nettozahlerposition der einzelnen Mitgliedstaaten und sachpolitisch falsche Weichenstellungen festgeschrieben würden. Das heißt aber nicht, dass deshalb die Erweiterung verzögert werden müsste. Vielmehr ist es ausreichend, dass die bisherigen 15 Mitgliedstaaten in ihrem Kreis frühzeitig Einigkeit über die wesentlichen Elemente der Reform erzielen und so weit wie möglich erste Schritte ergreifen. Dabei sind selbstverständlich die Kandidaten, schon vor Erweiterung, in geeigneter Weise in die Konsenssuche einzubeziehen.

 

Davon zu unterscheiden ist außerdem die weitere Vertiefung der europäischen Integration, die derzeit im so genannten „Prozess für die Zukunft Europas“ europaweit debattiert wird und um das Jahr 2004 in eine neue Regierungskonferenz einmünden soll. Der Abschluss dieser Regierungskonferenz ist ausdrücklich nicht Voraussetzung für den Beitritt. Alle derzeitigen Überlegungen gehen dahin, die Beitrittsländer in angemessener Weise in diesen Diskussions- und Verhandlungsprozess einzubeziehen, wenngleich auch eine volle Einbeziehung in die Entscheidung, mit Stimmrecht, erst nach dem Beitritt möglich sein wird.

 

Die Kommission hat in ihrem detaillierten Fahrplan[53] für die weiteren Verhandlungen vorgesehen, dass alle Kapitel bis zum Ende der spanischen Präsidentschaft (Juni 2002) eröffnet und bis Ende 2002 abgeschlossen sein sollen. Zwar ist dieser ehrgeizige Zeitplan vom Rat und vom Europäischen Rat von Nizza[54] (Dezember 2000) grundsätzlich indossiert worden, aber angesichts der im Jahr 2002 stattfindenden Wahlen in Frankreich und Deutschland sowie der erfahrungsgemäß in der Endrunde einer solchen Verhandlung zu erwartenden Probleme, ist derzeit noch nicht absehbar, ob er tatsächlich eingehalten werden kann.

 

Im Anschluss an den Abschluss der Verhandlungen sind mindestens 12 bis 18 Monate für die Ratifizierung in allen Mitgliedstaaten und Beitrittsländern dieser Runde einzuplanen.

 

Selbst wenn die Verhandlungen mehr oder weniger fristgerecht abgeschlossen werden, sagt dies noch nichts über den Zeitpunkt des Beitritts aus. Denn dieser hängt - wie eingangs gezeigt - nicht nur vom Abschluss der Beitrittsverhandlungen, sondern von der tatsächlichen Fähigkeit zur praktischen Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands ab dem Zeitpunkt des Beitritts ab. Dies ist ein Element, das die Beitrittsländer ausschließlich selbst in der Hand haben.

 

Deshalb hat sich der Europäische Rat von Göteborg (Juni 2001) auch ausdrücklich darauf beschränkt, die Teilnahme an der Europawahl im Juni 2004 als Mitglieder[55] als Ziel zu formulieren[56], ohne damit eine endgültige Zusage zu geben.

 

Aus allen diesen Überlegungen folgt, dass das Szenario mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit[57] ein Beitritt der zehn Länder Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Zypern und Malta zwischen Anfang 2004 und Anfang 2005, spätestens zum Ablauf der Amtszeit der jetzigen Europäischen Kommission im Januar 2005, ist.

 

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[1] Dr. iur., Botschaftsrat an der Deutschen Ständigen Vertretung bei der Europäischen Union, Brüssel, und Lehrbeauftragter für Europarecht an der Universität des Saarlandes. Der Vortrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Er wurde für die Veröffentlichung auf den Stand Mitte September 2001 gebracht.

[2] Die Brüsseler Terminologie spricht durchgängig von den „mittel- und osteuropäischen Ländern“, nicht von Ostmitteleuropa. Sie soll im Folgenden beibehalten werden. Dies sind Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, Rumänien und Bulgarien. Inwieweit die ferneren osteuropäischen Länder, Weißrussland, Ukraine und Moldau sowie letztlich Russland in einer sehr langfristigen Perspektive in die europäischen Strukturen einbezogen werden können, ist Gegenstand der Debatte über die Grenzen Europas, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann. Gleiches gilt für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess mit den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien (außer Slowenien) und Albanien. Auf der anderen Seite gehören zu den Beitrittskandidaten auch Zypern und Malta sowie – in einem anderen Verfahrensstadium, da die Beitrittsverhandlungen noch nicht eröffnet sind – die Türkei.

[3] Europäischer Rat Kopenhagen, Schlussfolgerungen der Präsidentschaft, Bulletin der Bundesregierung vom 8. Juli 1993, Nr. 60, Seite 629, insbesondere Seite 632, Ziffer 7, A), iii) Satz 1: „Der Europäische Rat hat heute beschlossen, dass die assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die dies wünschen, Mitglieder der Europäischen Union werden können.“

[4] Gerhard Fels: Zehn Jahre deutsche Einheit: Ein neues Konzept für den Aufbau Ost – Pressestatement vom 28. September 2000, abrufbar unter: http://www.iwkoeln.de/download/presse1.htm.

[5] Europäischer Rat Kopenhagen (s. Anm. 3), Ziffer 7 A. iii).

[6] Die Kommission legt vergleichbare Formulierungen ihrer jährlichen Überprüfung im Rahmen der Fortschrittsberichte zu Grunde, vgl. z. B.: Europäische Kommission: Strategiepapier zur Erweiterung – Bericht über die Fortschritte jedes Bewerberlandes auf dem Weg zum Beitritt, November 2000, abrufbar unter: http://europa.eu.int/comm/enlargement/report_11_00/index.htm, Ziff. III.

[7] So wurde z.B. beim Beitritt von Österreich, Finnland und Schweden gefordert, in der „Gemeinsamen Erklärung zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ – Erklärung Nr. 1 zur Schlussakte des Beitrittsvertrags – ausdrücklich  zu bestätigen, dass sie den gemeinsamen Besitzstand in vollem Umfang akzeptieren. „Dies umfasst insbesondere den Inhalt, die Grundsätze und die politischen Ziele der Verträge, einschließlich des Vertrags über die Europäische Union.“.

[8] Europäische Kommission (wie Anm. 6), Ziff. III. 2. b), S. 24 f.

[9] Poland and Hungary Aid for REconstruction.

[10] Europäischer Rat Berlin: Schlussfolgerungen der Präsidentschaft – abrufbar unter http://ue.eu.int/de/Info/eurocouncil/index.htm.

[11] Special Accession Programme for Agriculture and Rural Development.

[12] Instrument for Structural Policies for Pre-Accession.

[13] Europäischer Rat Berlin: Schlussfolgerungen der Präsidentschaft, 24./25. März 1999, in: Bulletin der Bundesregierung Nr. 30/1999, S. 321-332, insbes. S. 330, Tabelle B.

[14] Europäischer Rat Luxemburg: Schlussfolgerungen der Präsidentschaft, 12./13. Dezember 1997, in: Bulletin der Bundesregierung Nr. 12/1998, Seite 141-150, insbes. S. 142, Ziff. 14 bis 16.

[15] Die jeweils aktuelle Fassung der Beitrittspartnerschaft für die einzelnen mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer (derzeit Februar 2000) ist bei der Europäischen Kommission abrufbar unter http://Europa.eu.int/comm/enlargement/pas/aps.htm.

[16] Vgl. Europäische Kommission: Strategiepapier (wie Anm. 6), S. 11.

[17] Eine Übersicht über die Projekte eines jeden Beitrittslands findet sich im jährlichen Fortschrittsbericht für dieses Land, abrufbar unter http://Europa.eu.int/comm/enlargement/index.htm.

[18] In der jüngeren Vergangenheit versucht man allerdings, den Schwerpunkt weg von Projekten der technischen Zusammenarbeit zu verlagern.

[19] Europäische Kommission: Fortschrittsbericht Polen vom 8.11.2000, S. 10 ff., abrufbar unter http://Europa.eu.int/comm/enlargement/poland/index.htm.

[20] Z. B.: 5. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung, Leonardo, Sokrates, Jugend für Europa, SAVE II und KMU.

[21] Technical Assistance Information EXchange Office. Dieses 1996 gegründete Zentrum dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen kurzfristiger technischer Hilfe. Zunächst nur für die Anpassung der Beitrittskandidaten an den gemeinschaftlichen Besitzstand des Binnenmarkts gedacht, wurde der Anwendungsbereich in der Agenda 2000 auf alle Bereiche der EU-Gesetzgebung ausgedehnt. Das Zentrum arbeitet als Makler für Expertise zwischen den Beitrittskandidaten und den Mitgliedstaaten. Wichtiges Hilfsmittel dabei ist eine umfassende Datenbank zur Überwachung des Fortschritts bei der Rechtsangleichung. Die Dienste von TAIEX sind für die Beitrittsländer grundsätzlich kostenfrei. Die Kosten werden aus dem PHARE-Programm getragen.

[22] Die Übersicht der Twinning-Projekte wird von der Kommission jährlich im Strategiepapier veröffentlicht, zum Beispiel für die Jahre 1998 und (teilweise) 1999 in: Europäische Kommission: Strategiepapier (wie Anm. 6), Anhang 4. Ausführliche weitere Informationen zum Twinning, insbesondere die Broschüre "Twinning in Action" sowie das Handbuch zur praktischen Durchführung von Twinning-Projekten sind auf der Webseite der Kommission: http://europa.eu.int/comm/enlargement/pas/twinning.htm abrufbar.

[23] Vgl. insbesondere: Europäische Kommission: ISPA Manual – working document, derzeit i. d. F. vom 15.9.2000, abrufbar unter: http://europa.eu.int/comm/regional_policy/activity/ispa/ispa_de.htm, auf dieser Webseite auch zahlreiche weitere Hinweise zu ISPA.

[24] Veröffentlicht in: Amtsblatt der EG 2000 L 72 vom 21. März 2000, Seite 21.

[25] Eine Übersicht über die Projekte  findet sich im Fortschrittsbericht der Kommission für das jeweilige Land, abrufbar unter: http://europa.eu.int/comm/enlargement/report_11_00/index.htm.

[26] Nähere Informationen auf der Webseite der  Europäischen Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft: http://europa.eu.int/comm/dgs/agriculture/index_de.htm.

[27] Die zentralen wirtschaftlichen Kenndaten, darunter das Bruttoinlandsprodukt in Kaufkraftparitäten, werden von der Kommission jeweils als Anhang zum Strategiepapier veröffentlicht, zum Beispiel die Zahlen für 1999 in: Europäische Kommission: Strategiepapier (wie Anm. 6), S. 75 ff.

[28] Siehe die zusammenfassende Analyse in: Europäische Kommission: Strategiepapier (wie Anm. 6), S. 21.

[29] Litauen: - 4,1%, Estland: - 1,1%, Tschechien: -0,2%, Lettland: 0,1%, Zahlen nach: Europäische Kommission: Strategiepapier (wie Anm. 6), S. 75.

[30] Ungarn: 4,5%, Polen: 4,2%, Slowenien: 4,9%, Zahlen nach: Europäische Kommission: Strategiepapier (wie Anm. 6), S. 75.

[31] Deutsche Bank Research: Die Osterweiterung der EU - Szenarien für den Beitritt, in: Monitor EU-Erweiterung, September 2000 - abrufbar unter: http://www.dbresearch.com.

[32] Einzelheiten zur Zusammensetzung des Konvergenzindikators siehe: Ebenda, S. 29 ff.

[33] Deutsche Bank Research (wie Anm.31), Tabelle S. 29. Die Studie enthält darüber hinaus für jedes Beitrittsland eine eingehendere Analyse der Strukturkonvergenz und ihrer Probleme.

[34] HypoVereinsbank: Die neuen Tiger der Weltwirtschaft – Wachstumsperspektiven Mittel- und Osteuropas bis 2010, September 2000, abrufbar unter http://www.hypovereinsbank.de.

[35] Die Wachstumsraten Irlands waren stets deutlich höher als die der EG/EU: 1971 bis 1980: um durchschnittlich 1,7% Punkte 1981 bis 1990: um durchschnittlich 1,2% Punkte, 1991 bis 2000 um durchschnittlich 4,6% Punkte: vergleiche hierzu die ausführliche Studie von: Dauderstädt, Michael: Überholen, ohne einzuholen: Irland, ein Modell für Mittel- und Osteuropa?, [Electronic Ed.] Bonn 2001, abrufbar unter: http://library.fes.de/fulltrext/id/01028toc.htm, in der der Autor auch auf die Probleme des auf Auslandsinvestitionen gestützten Aufholmodells Irland hinweist: Irland hat die meisten EU-Länder zwar beim Bruttoinlandsprodukt überholt, beim Bruttosozialprodukt aber noch nicht eingeholt. Der Grund hierfür sind die hohen, ins Ausland transferierten Entgelte für das aus dem Ausland zur Verfügung gestellte Kapital. Trotz dieser Probleme empfiehlt der Autor das Modell letztlich auch für Mittel- und Osteuropa - unter der Voraussetzung einer sorgfältigen geld- und währungspolitischen Steuerung.

[36] Abrufbar unter: http://www.inforegio.cec.eu.int/wbover/regions/regions6_de.thm.

[37] Angaben für 1999 in: Europäische Kommission: Strategiepapier (wie Anm. 6), S. 75.

[38] So lassen z. B. die Untersuchungen von Wim van Meurs: Ansätze einer regionalen Wirtschaftspolitik in Estland und Lettland - in diesem Band - erwarten, dass Estland, das sowieso mit 43,1 € pro Kopf schon den höchsten indikativen Mittelanteil hat, bei der Einreichung von Projekten besonders effizient ist und daher auch tatsächlich einen besonders hohen Pro-Kopfanteil an der Förderung erwarten kann.

[39] Europäische Kommission: Strategiepapier (wie Anm. 6), S. 21.

[40] Martin Brusis: Institution building for regional development: A comparison of Bulgaria, the Czech Republic, Estonia, Hungary, Poland and Slovakia, in: Central and Eastern Europe on the way into the European Union – Regional policy making in Bulgaria, the Czech Republic, Estonia, Hungary, Poland and Slovakia, hrsg. von Martin Brusis, CAP working paper, 1999, abrufbar unter: http://www.cap.uni-muenchen.de/pub/download.html, S. 1-31, insbes. S. 5 mit weiteren Nachweisen.

[41] Jan Hrich; Kristina Larischova: Regionale Entwicklungsdisparitäten und Regionalpolitik in der Tschechischen Republik, in: Central and Eastern Europe on the way into the European Union – Regional policy making in Bulgaria, the Czech Republic, Estonia, Hungary, Poland and Slovakia, hrsg. von Martin Brusis, CAP working paper, 1999, abrufbar unter: http://www.cap.uni-muenchen.de/pub/download.html, S. 45-64, insbes. S. 50.

[42] Martin Brusis: wie Fn. 40, S. 3; vgl. auch: Horst Förster: Regionalisierungsprozesse der Transformation in Tschechien und der Slowakei, in diesem Band.

[43] Europäische Kommission: Strategiepapier (wie Anm. 6), S. 21.

[44] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: EU-Osterweiterung finanzierbar - Reformdruck wächst, Szenarien für den EU Haushalt 2007 und 2013, in: Wochenbericht 36/2001 vom 6.9.2001, Seite 553-566. Dies ist eine Zusammenfassung der Studie von Christian Weise, Martin Banse, Wolfgang Bode, Barbara Lippert, Ferdinand Nölle, Stefan Tangermann: Reformbedarf von den EU-Politiken im Zuge der Osterweiterung der EU, Berlin und Göttingen 2001, abrufbar unter: http://www.diw.de/deutsch/abteilungen/wlt/projekte/index.html.

[45] Eigene Berechnungen durch Subtraktion der entsprechenden Werte in Tabelle 1 und 2, in: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: EU-Osterweiterung finanzierbar (wie Anm. 44), S 555f.

[46] Die gemeinsamen Standpunkte und die übrigen Dokumente der Beitrittskonferenz werden erst nach deren Abschluss veröffentlicht werden.

[47] Europäische Kommission: Strategiepapier (wie Anm. 6), S. 35.

[48] So genannte "Luxemburg"-Gruppe, da die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen beim Europäischen Rat in Luxemburg (Dezember 1997) beschlossen worden war: Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Estland, Zypern und so genannte "Helsinki"-Gruppe, zurückgehend auf den Europäischen Rat von Helsinki (Dezember 1999): Lettland, Litauen, Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Malta.

[49] Siehe oben Fn. 8.

[50] Europäischer Rat Helsinki: Schlussfolgerungen der Präsidentschaft – abrufbar unter http://ue.eu.int/de/Info/eurocouncil/index.htm - Ziffer 5.

[51] Europäischer Rat Nizza: Schlussfolgerungen der Präsidentschaft – abrufbar unter http://ue.eu.int/de/Info/eurocouncil/index.htm - Ziffer 6.

[52] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (wie Anm.44), S. 560 f.

[53] Europäische Kommission: Strategiepapier (wie Anm. 6), S. 32-35.

[54] Europäischer Rat Nizza: Schlussfolgerungen der Präsidentschaft – abrufbar unter http://ue.eu.int/de/Info/eurocouncil/index.htm - Ziffer 5.

[55] Dies ist das Neue gegenüber dem Europäischen Rat von Nizza (Dezember 2000), der bereits der Hoffnung Ausdruck gegeben hatte, dass die Bürger der ersten Beitrittsländer an der Europawahl 2004 teilnehmen könnten. Denn die Teilnahme an der Europawahl ist - nach dem Vorbild des Protokolls Nr. 8 zum Vertrag betreffend den Beitritt Österreichs, Schwedens und Finnlands - bereits in der Übergangsphase zwischen Unterzeichnung und Inkrafttreten des Beitrittsvertrages möglich. Die so gewählten Parlamentarier wirken in der Übergangsphase als Beobachter an der Arbeit des Europäischen Parlaments mit und treten ihr Amt in vollem Umfang am Tag des Beitritts an.

[56] Europäischer Rat göteborg: Schlussfolgerungen der Präsidentschaft – abrufbar unter http://ue.eu.int/de/Info/eurocouncil/index.htm - Ziffer 9.

[57] Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt die Studie der Deutschen Bank Research (wie Anm. 31), Seite 1, die dem von ihr so genannten Szenario "Großer Konvoi", wonach die 10 genannten Länder 2005 beitreten, eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 60% zumisst.